Januar 1 2016

1. Bönnsch

Herzlich Willkommen und bierige Neujahrs-Grüße vom Herr über aktuell etwa 1700 Kronkorken aus Brühl.

Beginnen wollen wir dieses historische Jahr mit einer noch recht unbekannten Bierspezies. Als erstes zu präsentierende Bier habe ich mir das sogenannte „Bönnsch“ ausgewählt. Ein Bier, welches deshalb so einzigartig ist, da es das einzige seiner Art ist. Präziser formuliert, gibt es kein weiteres (mir bekanntes) Bier, welches ebenfalls diesem Biertyp „Bönnsch“ zugeordnet werden kann. Um es dennoch in die bekannten Biertypen einzuordnen, könnte man es als lokaltypischen obergärigen Zwitter zwischen Kölsch und Hefeweizen verstehen. Als eines von nur noch drei verbliebenen Bonner Brauhäusern, wird das Bönnsch seit 1989 in der gleichnamigen Brauerei produziert und wie folgt selbst beschrieben:

„Unser Bönnsch ist ein obergärig gebrautes Vollbier, welches nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut wird. Es ist naturtrüb und beinhaltet die wichtigen Vitamie B2, B6, B12 sowie Aminosäuren und Spurenelemente.“

Nach vielen Jahren des reinen Hausauschanks, wurde erst im letzten Jahr – nach einem Generationenwechsel in der Brauereiführung – auch die Flaschenabfüllung eingeführt. Der Vertrieb steckt jedoch noch in den Kinderschuhen, sodass das Bönnsch derzeit nur in wenigen gut sortierten Lebensmitteleinzelhandlungen in Bonn und Bornheim zu finden ist.

Steckbrief:1_Bönnsch-Steckbrief

Bewertung:

1_Bönnsch

  • Flaschendesign + Kronkorken

Auf die Standard 0,33l-Longneck-Flasche ist ein schlichtes dreifarbiges Etikett geklebt, welches durch den altdeutsch angehauchten Schriftzug „Bönnsch“ einen altertümlichen Eindruck vermitteln soll. Angelehnt an das Logo der Stadt Bonn „Stadt. City. Ville.“ ist die Botschaft auch in drei Wörtern zusammengefasst: „Bier. Bönnsch. Naturtrüb.“ Seit einigen Monaten existiert auch ein individueller Kronkorken, mit dem markanten „Bönnsch-B“ im Zentrum.

  • Aussehen

Wie im obigen Bild erkenntlich ist das Bönnsch insgesamt recht hell und durch die vereinzelten Hefeschwebstoffe leicht naturgetrübt. Je nach Glas erhält man nach Einschank eine normale bis geringe Schaumbildung. Im Brauhaus selbst wird das Bönnsch in einem eigens kreierten Bönnsch-Glas (mit Fingereinkerbungen) ausgeschenkt.

  • Geruch

Im obigen Bild nicht erkennbar ist der hefige leicht malzige Geruch. Meiner Ansicht nach etwas zu unauffällig.

  • Geschmack

In der wohl wichtigsten Bewertungskategorie „Geschmack“ wird der hybride Charakter des Bönnsch zwischen Hefeweizen und Kölsch klar deutlich. Eine gleich große süffige wie herbe Komponente verschmelzen sich im Mund. Der intensive Geschmacksköper hebt sich dabei von den bekannten „Industriebieren“ ab. Besonders markant ist auch die tiefe Malznote und – hervorgerufen durch den Hefeanteil – ein leicht süßlicher Beigeschmack. Im Abgang zwar eher dezent, aber etwas herber als der Ersteindruck. Auch hier wird nochmals der einzigartige starke Charakter eines noch hausgebrauten Bieres schmeckbar.

  • Fazit

Als Fan von hausgebrauten Bieren und lokalen Brauereien war mir das Bönnsch schon bei ersten Mal sympathisch. Seit letztem Jahr in Bonn berufstätig, hatte ich mich zu Beginn gefragt, warum dort fast überall nur Kölner Kölsch ausgeschenkt wird, wo Bonn doch auch eine sehr individuelle Historie zu bieten hat. Bei der Suche nach Bonner Bieren ist mir dann das Bönnsch über den Weg gelaufen, welches sich als einziges Bonner Lokalbier der Kölner Übermacht gegenüberstellt.

In seiner Art einmalig und im Geschmack charakterstark, vergebe ich dem Bönnsch als Gesamtnote deshalb eine 2+ bzw. 12 Punkte.

1_Bönnsch-Bewertung

Weitere Informationen zu finden unter:

http://www.boennsch.de/

In diesem Sinne auf ein leckeres Jahr 2016!

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Januar 1 2016

Das Reinheitsgebot

Hallo zusammen und herzlich Willkommen im Jahr des deutschen Bieres!

Grund dieses freudigen Ereignisses ist das 500-jährige Jubiläum des Bestehens des sogenannten deutschen (bzw. bayrischen) Reinheitsgebots.

Die offiziell am 23. April 1516 in Ingolstadt erlassene Verordnung (mit dem Titel „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“) gilt als ältestes Lebensmittel- bzw. Verbraucherschutzgesetz der Welt.

Ihre drei wichtigsten Ziele waren:

  1. Festsetzung eines einheitlichen Mengenpreises zum Schutz vor überzogene Preiserhöhungen
  2. Schutz von Rohstoffen, welche für die Brotherstellung reserviert werden sollten, zur Sicherstellung einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung
  3. Ausschluss von gesundheitsgefährdenden Zusatzstoffen

Obwohl es bereits zuvor  schon Herstellungsvorgaben auf lokaler Ebene gab (z.B. Augsburg 1156 oder München 1487), war dieses das erste landesweit geltende Gesetz zur Zubereitung vom Bier.

Gemäß des Originallauts der Verordnung:

„Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unn auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer stückh / dann allain Gersten / Hopfen / unn wasser / genommen unn gepraucht sölle werdn.“

sollte damit vor allem der oftmals verwendete Weizen zur Brotherstellung gesichert werden. Inoffiziell sollte es aber auch dem herzoglichen Hof langfristig das lukrative Recht des Weißbier-Brauens sichern.

Im Verlaufe der darauf folgenden Jahrhunderte wurde das Gesetz mehrere Male angepasst. Nachdem die Gefahr von Hungersnöten weitgehend gebannt wurde, wurden auch wieder weitere Getreidesorten wie Weizen oder Roggen erlaubt. Differenziert nach unter- und obergäriger Brauart durften zwischenzeitlich sogar auch weitere Zutaten wie Kräuter, Salz oder Zucker beigemischt werden. Aber erst nach der Erforschung der Hefe im 19. Jahrhundert wurde diese als letzte bis dato geltende Zutat hinzugefügt.

Aufgrund der relativ späten Zusammenführung der vielen deutschen Fürsten- und Herzogtümer sowie Königreiche zum deutschen Kaiserreich, erlang das Reinheitsgebot erst 1909 im Zuge des neuen Biergesetzes deutschlandweit Gültigkeit. Der Name „Reinheitsgebot“ wurde im Übrigen erst erstmals 1918 erwähnt.

Heutzutage dürfen laut aktueller Gesetzeslage nur noch Malz, Hopfen(-extrakt), Hefe und Wasser verwendet werden. Die Verwendung von Farb- oder Süßstoffen ist damit zumindest für untergärige Biere ausgeschlossen. Obergärigen Bieren können je nach Gattung hingegen weiterhin Zusatzstoffe enthalten. Insbesondere die Verwendung von chemischen Hilfsstoffen (wie Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP)) wird durch das Gesetz jedoch nicht abgedeckt. Diese befinden sich zwar offiziell nicht mehr im Endprodukt, werden dem Bier aber während des Brauprozesses zugesetzt.

 

Weitere interessante Informationen gibt es unter anderem unter Das Reinheitsgebot  zu finden.

Wir möchten dieses Jubiläum nun an dieser Stelle mit Beiträgen rund um die Hopfenschorle gebührend feiern. Dabei sind explizit nicht alle präsentierten Biere nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut, da wir uns auch  kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen wollen.

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