April 23 2016

Kritik & Ausblick

Am 23.04.2016 war es nun soweit: Das „Reinheitsgebot“ (wie es heutzutage genannt wird) feierte seinen 500. Geburtstag! Höchste Zeit also für eine Hülle und Fülle an Gratulationen und Glückwünschen?! Ich würde sagen ja, aber…

TagdesdeutschenBieres

Damals wie heute ist dieses Reinheitsgebot nicht unumstritten. War es damals noch die scheinbare Preissicherheit und die Zentralisierung des Braurechts bei der herrschenden Elite, ist heute vor allem die aktuelle Rechtslage sowie die Abnutzung des Begriffs als Marketinginstrument größter Kritikpunkt der Gegnerschaft. Bei all der Kritik wird allerdings häufig vergessen, dass wir in Deutschland mit einer der vielfältigsten und hochwertigsten Bierlandschaft der Welt gesegnet sind, die sicher auch zu einem Teil auf die nun schon 500 Jahre bestehenden Beschränkungen des Bierbrauens zurückgeht. Was ist also dran an all der Kritik, die sich insbesondere im Jubiläumsjahr im Netz und in den Medien ausbreitet?

Festzuhalten bleibt, dass es das (deutsche) Reinheitsgebot so nicht gibt. Erst einmal hat es viele Jahrhunderte gebraucht bis sich das Gebot in ganz Deutschland durchsetzen konnte, wobei es im Laufe der Zeit immer mal wieder modifiziert wurde. Dabei gab es (siehe Beispiel DDR) und gibt es bis heute immer wieder Ausnahmen vom „strengen“ Reinheitsgebot. Zudem ist die derzeitige Biergesetzgebung derart inkonsequent, dass das Label „gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot“ eigentlich kaum noch ein wirkliches Qualitätsmerkmal ist. Ohne mich in die lange Reihe der Kritiker einreihen zu wollen, muss alleine ganz grundsätzlich bemängelt werden, dass es eine derart unterschiedliche Regelung zu unter- und obergäriger Brauart gibt. Es ist kaum vermittelbar, warum in untergärigen Bieren bis heute nur Gerstenmalz, Hopfen und Hefe eingesetzt werden darf, wohingegen bei obergärigen Bieren auch Weizen, Roggen und Hafer sowie Rohr-, Rüben-, Invert- und Stärkezucker, Süßstoffe und daraus hergestellte Farbstoffe Verwendung finden dürfen. Der größte Kritikpunkt hingegen ist wohl, dass trotz dieser reinlichen Vorschrift die Möglichkeit besteht allerhand sogenannter Lebensmittelzusatzstoffe beizumengen, um beispielsweise die Naturtrübung des Bieres zu entfernen. Vor allem die Diskrepanz zwischen der erlaubten Verwendung von chemischen Hilfsstoffen und alleine des Verbots von anderen Getreidegattungen wie Reis, Mais oder Hirse, unterstreicht für mich die Fragwürdigkeit des heute geltenden Biergesetzes.

Meiner Ansicht nach Bedarf es also einer Reform (nicht Revolution) des heutigen „Reinheitsgebots“. Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden, die zukünftig für ein deutsches Bier gelten sollten:

1. Genehmigung der Verwendung aller Formen von Getreidemalz – dabei gelten folgende Pflanzen als Getreide:

  • Gerste
  • Weizen und dessen Arten wie z.B. Einkorn, Emmer oder Dinkel
  • Roggen
  • Hafer
  • Reis
  • Mais
  • Hirse (Rispen- und Kolbenhirse, Sorghum sowie alle weiteren Arten)
  • sowie alle daraus entstandenen Kreuzungen wie Triticale oder Secalotricum

2. Möglichkeit der zusätzlichen Verwendung von allen oben genannten Getreiden als Rohfrucht

3. Klare Vorgabe zur ausschließlichen Verwendung folgender Zusatzstoffe:

  • Direkte Getreideprodukte (z.B. Maltose)
  • Pseudogetreide (wie Buchweizen, Quinoa oder Amaranth)
  • Grut (Biergewürze wie Porst, Gagel, Schafgarbe, Heidekraut, Wacholder, Beifuß o.a.)
  • weitere natürliche Zutaten wie Zucker, Salz, Gewürze, Früchte oder Gemüse in möglichst unverarbeiteter Form und angemessenem Anteil

4. Ausschluss bzw. strenge Begrenzung der (chemischen) Lebensmittelzusatzstoffe, Konzentrate & Extrakte welche in der Bierherstellung (keine) Verwendung finden dürfen

5. vollumfängliche Kennzeichnung und Ausweis aller verwendeten Hauptinhalts- sowie Zusatzstoffe

Zudem wäre unabhängig der Zutatendiskussion eine klare Darstellung des tatsächlichen Brauortes sowie bei abhängigen Brauereien auch die Nennung der zugehörigen Braugruppe/Großunternehmens auf dem Bieretikett sehr  wünschenswert.

Dabei soll es niemals darum gehen strenge Vorschriften zur Lebensmittelqualität aufzuweichen, sondern die heutzutage stark dezimierte Biervielfalt Deutschlands wiederzubeleben und mit dem fraglos sehr hohen Brau-Know-How deutscher Bierproduzenten neue hochwertige Biere zu kreieren. Die Reform des Reinheitsgebots würde überdies auch Vorteile für die deutschen Brauer bereithalten. So könnte man mit Reis- oder Maisbieren einen ganz neuen Massenmarkt für günstigere Biere eröffnen. Gleichzeitig würden die „klassischen“ Biere nach dem traditionellen Reinheitsgebot aufgewertet. Zudem hätte man mit modernen kreativen Bieren eine wohl weitaus größere Chance die Jugend (aber auch Erwachsene) wieder zum Bier trinken zu gewinnen, als mit irgendwelchen Biermischgetränken.

Ein Vorschlag zur Güte wäre meiner Meinung nach deshalb eine Kategorisierung von Bieren. Je nach Verwendung von Hauptinhalts- oder Zusatzstoffen (unabhängig der Brauart), wird es einer von fünf Klassen zugeordnet. Folgende Übersicht soll das einmal verdeutlichen:

Dabei wird je nach Rezeptur zwischen Reinheitsgebotskonform oder nicht unterschieden. Darüber hinaus dürfen sich Biere der ersten drei Klassen noch mit einem zusätzlichen Gütekriterium versehen lassen.

Im Fokus des Bierbrauens sollte auch in Zukunft unabhängig des Bieres die grundsätzliche Verwendung von hochwertigen Zutaten stehen. Ein neues für alle Reinheitsgebotskonformen Biere geltendes Gütesiegel könnte dabei für mehr Verbrauchersicherheit sorgen. Eine Arbeitsversion könnte in etwa so aussehen:

Alle weiteren in Deutschland produzierten Biere könnten sich selbstverständlich auch Bier nennen (auch das ist heute noch nicht möglich), insofern sie bestimmte weitere Kriterien (wie Malzanteil, Verwendung von Hopfen oder Hefe etc.) erfüllen. Zudem sind natürlich alle aktuell geltenden Ausnahmen von dieser Regelung weiterhin ausgenommen. Meiner Ansicht nach sollte überdies angestrebt werden, diese allumfassende Regelung auch auf die importierten Biere aus dem Ausland anzuwenden, um dem Verbraucher eine möglichst hohe Transparenz und Sicherheit zu geben. Da diese Regelung deutlich internationaler orientiert ist, sollte dies auf geringeren Widerstand stoßen.

Nur somit kann das Reinheitsgebot wieder das sein, was es seit jeher sein sollte, aber durch unterschiedlichste Missbräuche niemals so recht wurde: Ein Qualitätsmerkmal für allerhöchste Braukunst und hochwertigste Zutaten.

Weitere Informationen zum Reinheitsgebot auch an dieser Stelle unter 45. und zum Thema Alternative Getreide unter 200..

Zudem hier noch einige ausgewählte interessante Links zum Thema:

http://www.welt.de/icon/article153626650/Warum-man-das-Reinheitsgebot-endlich-kippen-sollte.html

http://www.welt.de/sonderthemen/bierreport/article148093684/Warum-sollte-das-Reinheitsgebot-noch-aktuell-sein.html

http://blogs.faz.net/bierblog/

http://deutschekreativbrauer.de/das-natuerlichkeitsgebot/

http://www.lieblingsbier.de/2015/04/23/wir-brauchen-ein-reinheitsgebot-2-0/

http://www.slowfood-hamburg.de/reinheitsgebot/

http://www.besser-bier-brauen.de/so-siehts-aus/das-reinheitsgebot-die-reine-wahrheit/

http://bier-scout.de/500-jahre-bayerisches-reinheitsgebot-kein-grund-zum-feiern/

http://www.besser-bier-brauen.de/kolumnen/so-siehts-aus/das-reinheitsgebot-die-reine-wahrheit/

http://www.beerkeeper.news/neues-zum-thema-reinheitsgebot

http://www.transgen.de/datenbank/lebensmittel/2095.bier.html

http://mein-onkel.de/blog/onkels-freiheitsgebot/

In diesem Sinne also nochmals alles Gute zum 500-Jährigen!

Ein Prosit auf das Reinheitsgebot!